vaulticx
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Alle Verträge kommen ausschließlich mit der tacticx Development GmbH, Walbecker Str. 53, 47608 Geldern, HRB 18787 vertreten durch die Geschäftsführer Ingo Wolff und Marius Treu, zustande (Provider).
(2) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der „vaulticx“ Software (nachfolgend „Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.
(3) Diese allgemeinen Vertragsbedingungen richten sich ausschließlich an juristische Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer gemäß § 14 BGB).
§ 2 Leistungen des Providers; Software und Speicherplatz
(1) Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriffs unter Verwendung eines Browsers. Der Kunde muss eine aktuelle Version eines Browsers verwenden (jeweils aktuell verfügbare Hauptversion oder Vorgängerversion). Verwendbar sind grundsätzlich Browser von unterschiedlichen Herstellern, zugesicherte werden Funktionen aber nur für die Browser: Edge, Firefox, Chrome und Safari.
(2) Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Beschreibung des gewählten Tarifs.
(3) Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software zu den im gewählten Tarif genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Die Anzahl der Nutzer legt der Kunde selbst im Administrationsbereich der Software fest.
(4) Der Provider kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht. Anpassungen der Software sind nur über die implementierten Funktionen möglich.
(6) Der Provider wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren, zum Beispiel per E-Mail oder über Einblendungen im System.
(7) Der Provider stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung, die dem Umfang des gewählten Tarifs entspricht. Der Provider wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen. Der Kunde kann nach Bedarf das Speicherplatzvolumen durch Auswahl und Buchung eines anderen Tarifs erweitern oder reduzieren.
(8) Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
(9) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten. Der Provider ist aufgrund von Verschlüsselung nicht in der Lage, Daten des Kunden einzusehen oder diese auszuhändigen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, Daten selbstständig zu sichern.
§ 3 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
§ 4 Support
Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Providers angegebene Support-Hotline zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§ 5 Service Levels; Störungsbehebung
(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99% im Jahresdurchschnitt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers. Bei einem Betrieb von 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche (24/7) ergibt sich daraus eine maximale Ausfallzeit von 87,6 Stunden pro Jahr.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.
(3) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Provider zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4) Störungen, die nicht in der Verantwortung des Providers liegen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung von Störungen, die nicht vom Provider zu vertreten sind bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
(5) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.
(6) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 8 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
(4) § 8 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
§ 9 Rechtsmängel; Freistellung
(1) Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§ 10 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde hat monatlich ein Entgelt an den Provider zu zahlen. Die Höhe des Entgelts entspricht dem im gewählten Tarif angegebenen Preis für die gewählte Anzahl an Nutzern pro Monat.
(2) Das monatlich zu zahlende Entgelt wird bei Änderungen in der Anzahl der Nutzer oder des Tarifs gemäß den Konditionen des gewählten Tarifs angepasst.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Abrechnung erfolgt über die hinterlegten Zahlungsarten. Die aktuelle Rechnung kann jederzeit im System eingesehen werden. Verändert sich im Laufe eines Monats die Anzahl der aktiven Nutzer, wird die Rechnung unmittelbar angepasst und spiegelt jeweils den aktuellen Zahlungsbetrag wider.
§ 11 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag tritt mit Auswahl eines Tarifs und Hinterlegung der Zahlungsmittel in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann vom Kunden über das System jederzeit zum Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
(4) Eine Rückübertragung der in vaulticx gespeicherten Daten durch den Provider ist aufgrund der Verschlüsselung der Daten nicht möglich. Der Kunde ist selbstständig für Backups der über den Dienst versendeten Daten zuständig.
(5) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.
§ 12 Datenschutz; Geheimhaltung
(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2) Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
(3) Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Providers.
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